Die Bezeichnung "Neues Kommunales Rechnungswesen" (NKR) ist in den Bundesländern Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein der Oberbegriff für die Haushaltsreform-Bestrebungen auf kommunaler Ebene. Andere Bundesländer verwenden für ihre Haushaltsreform-Modelle andere Bezeichnungen. So spricht man z.B. in Nordrhein-Westfalen vom "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" (NKF).
Im Rahmen der Haushaltsreform soll das bisherige kamerale Haushalts- und Rechnungswesen durch ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ersetzt werden, welches sich an der kaufmännischen doppelten Buchführung orientiert. Lediglich das Reformmodell des Landes Schleswig-Holstein sieht hierbei noch vor, dass die Kommunen zwischen der Einführung der Doppik und der Beibehaltung der Kameralistik wählen können. (Quelle: www.haushaltssteuerung.de)
Das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) beinhaltet verschiedene Elemente, welche alle im Rahmen des NKR reformiert werden müssen, um eine Implemtierung des doppischen Rechnungswesens in die kommunale Verwaltung zu ermöglichen.
Hier soll zu diesem Thema eine Übersicht über alle in der Gruppe verfügbaren Modelle, Diskussionen und Artikel geboten werden:
Modelle: Prozess Kreditorische Rechnung bearbeiten
Diskussionen:
Die Definition der Soll-Prozesse der Priorität 1 wird in Esslingen Mitte September abgeschlossen sein. Beschrieben sind dann Haushaltsplanaufstellung, unterjährige Plananpassung, Jahresabschluss, Berichtswesen, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung und Stammdatenpflege.
Damit sind dann die wesentlichen Prozesse, die wir für den Umstieg brauchen, definiert.