Die EU-DL-RL ist eine Richtlinie der Europäischen Union, welche dazu dienen soll, die Anmeldung eines Gewerbes international zu vereinheitlichen und durch IT-Unterstützung zu vereinfachen. Aus diesem Grund soll ein Einheitlicher Ansprechpartner geschaffen werden. Dieser soll alle dienstleistungsbezogenen Verfahren und Formalitäten behördenübergreifend abwickeln. Es muss somit eine vollelektronische Abwicklung sichergestellt sein. Die EUDLRL betrifft alle Dienstleistungen, welche nicht explizit ausgenommen sind. Es kann im Kontext der Richtlinie zwischen Supportverfahren, Informationsverfahren und Anmeldeverfahren unterschieden werden.
Bei den Informationsverfahren wird zwischen mittelbaren und unmittelbaren Verfahren unterschieden.
Die unmittelbaren Verfahren umfassen eine direkte Auskunft des Einheitlichen Ansprechpartners an den Dienstleister oder eine Selbstinformation des Dienstleisters.
Kurzbeschreibung: Der Dienstleister gibt detailliert Auskunft zu seinem gewünschten Gewerbe ab. Der einheitliche Ansprechpartner nimmt die Anfrage entgegen und übermittelt dem Dienstleister die gewünschten Informationen auf elektronischem Wege.
An dieser Stelle soll die Möglichkeit gegeben werden das Modell zu diskutieren, eigene Entwürfe dagegen zu stellen, Kommentare abzugeben oder Inspirationen zu sammeln.
Anmerkung: Diese Modell kann über einen Doppelklick auf den Preview heruntergeladen werden.