Die Bezeichnung "Neues Kommunales Rechnungswesen" (NKR) ist in den Bundesländern Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein der Oberbegriff für die Haushaltsreform-Bestrebungen auf kommunaler Ebene. Andere Bundesländer verwenden für ihre Haushaltsreform-Modelle andere Bezeichnungen. So spricht man z.B. in Nordrhein-Westfalen vom "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" (NKF).
Im Rahmen der Haushaltsreform soll das bisherige kamerale Haushalts- und Rechnungswesen durch ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ersetzt werden, welches sich an der kaufmännischen doppelten Buchführung orientiert. Lediglich das Reformmodell des Landes Schleswig-Holstein sieht hierbei noch vor, dass die Kommunen zwischen der Einführung der Doppik und der Beibehaltung der Kameralistik wählen können. (Quelle: www.haushaltssteuerung.de)
Das hier zu betrachtende Prozessmodell ist ein alltäglicher Vorgang in der Finanzbuchhaltung.
Kurzbeschreibung: Die Bearbeitung einer kreditorischen Rechnung startet mit dem Eingang einer Rechnung. Es gibt zur Bearbeitung der Rechnung einerseits die Variante der zentralen Finanzbuchhaltung als führende Kraft und andererseits die dezentrale Erfassung. Nach mehreren Prüfungen und Beteiligung von verschiedenenen Rollen der Kasse, der Kämmerei, des Fachamtes und der Poststelle münden beide Varianten in der Setzung einer Zahlsperre und Durchführung der Auszahlung als nachfolgenden Prozess.
An dieser Stelle soll die Möglichkeit gegeben werden das Modell zu diskutieren, eigene Entwürfe dagegen zu stellen, Kommentare abzugeben oder Inspirationen zu sammeln.
Anmerkung: Diese Modell kann über einen Doppelklick auf den Preview heruntergeladen werden.